Berufspraktische Tätigkeit

Orientierungspraktikum

Vor Antritt des Studiums empfiehlt es sich, an beruflichen Schulen zu hospitieren. Allerdings ist kein Orientierungspraktikum zum Studienbeginn zwingend nachzuweisen.

Schulpraktikum

Bild: TF FAU | FATHER&SUN
Bild: TF FAU | FATHER&SUN

Während des Bachelorstudiengangs ist ein Schulpraktikum (schulpraktische Studien) im Umfang von 5 ECTS vorgesehen. Zuständig ist der Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung der FAU.

Im Master gibt es Schulpraktische Studien im Umfang von 5 ECTS und Berufspädagogische Didaktik mit Einsatz in einer Schule im Umfang von 20 ECTS in der Verantwortung des Lehrstuhls für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung und im Rahmen der Fachdidaktik (5 ECTS) in Verantwortung des Dozenten für Fachdidaktik.

Berufspraktikum

Spätestens bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst muss der Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder eines mindestens zwölfmonatigen, einschlägigen, gelenkten Berufspraktikums erbracht werden. Es wird dringend empfohlen, das Praktikum ganz oder zumindest teilweise vor Beginn des Studiums oder während der Semesterferien abzuleisten.

Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Teilzeittätigkeiten anerkannt werden. Bitte fragen Sie deshalb ggf. im Vorfeld bei der unten stehenden Ansprechpartnerin nach. Das Berufspraktikum wird vom Bayerischen Kultusministerium anerkannt, die Richtlinien dazu finden Sie hier.

Die Anerkennung kann bei Frau Parol mit dem folgenden Formular beantragt werden: Antrag auf Anerkennung

Ansprechpartnerin im Ministerium ist:

Sabine Parol
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München
Tel.: 089/2186 2301
Fax: 089/2186 3301
E-Mail: sabine.parol@stmbw.bayern.de

Informationen zum Referendariat

Für die Zulassung in den Staatsdienst ist ein Referendariat erforderlich. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums.