Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen, Studienzeiten, Prüfungsleistungen bei Hochschulwechsel oder Fachwechsel

Bei einem Studiengangs- oder Hochschulwechsel können prinzipiell alle Leistungen anerkannt werden, die Sie im Rahmen eines vorhergehenden Hochschulstudiums erbracht haben, wenn sie in Bezug auf die Kompetenz, Inhalt und Niveau keine wesentlichen Unterschiede zu den Modulen im  Studiengang Berufspädagogik Technik an der FAU aufweisen. Für die Anerkennung im Masterstudiengang dürfen die Leistungen auf Grund der Forderung des Kompetenzgewinns nicht in den vorhergehenden Bachelorstudiengang eingeflossen sein.

Unter Umständen können auch Leistungen aus einer vorangegangenen außeruniversitären Einrichtung angerechnet werden. Formal ist dazu das gleiche Verfahren zu beschreiten.

Für eine erste Selbsteinschätzung ist es empfehlenswert, die Modulbeschreibungen (absolviertes Modul und entsprechendes Modul aus dem Studiengang Berufspädagogik Technik an der FAU) auf Inhalt und Kompetenzen miteinander zu vergleichen. Bitte denken Sie daran, dem Antrag auf Anerkennung die entsprechenden Modulbeschreibungen ggf. auch Skripte o.ä. Ihrer Hochschule beizulegen. Ohne diese kann leider keine Anerkennung erfolgen.

Für die Anerkennung von Studien-und Prüfungsleistungen füllen Sie bitte das nachstehende Formular möglichst vollständig aus.

Bachelor-Studiengang Berufspädagogik: Word

Master-Studiengang Berufspädagogik: Word

Leistungsanerkennung aus dem Auslandssemester: Word

Mit dem ausgefüllten Antrag, den Fachbeschreibungen und einem Zeugnis (transcript of records), auf dem die erbrachten Leistungen bestätigt sind, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberaterin.  Wollen Sie sich ausschließlich Leistungen aus der Metalltechnik anerkennen lassen, dann senden Sie die Unterlagen an: studium@mb.uni-erlangen.de